Rechtliches Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Abiball 2027 des Bunsen-Gymnasiums Heidelberg · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Nutzern dieser Plattform sowie den Teilnehmern des Abiballs 2027 des Abiturjahrgangs 2027 des Bunsen-Gymnasiums Heidelberg, der am 17. Juli 2027 stattfindet.

(2) Veranstalter und Betreiber der Plattform ist:
Felix Peierl
Hauptstraße 45, 69221 Dossenheim, Deutschland
E-Mail: felix(at)peierl(dot)xyz

(3) Mit der Registrierung auf der Plattform, der Buchung eines Tickets oder der Nutzung der angebotenen Dienste erklärt der Nutzer sein ausdrückliches Einverständnis mit diesen AGB.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Registrierung, Nutzerkonto und Pflichtangaben

(1) Die Registrierung auf der Plattform ist Voraussetzung für den Erwerb von Tickets und die Nutzung der weiteren angebotenen Dienste. Mit der Registrierung schließt der Nutzer einen Nutzungsvertrag mit dem Veranstalter ab.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Die Angabe falscher Identitätsdaten, insbesondere zum Zweck der Umgehung von Alters- oder Identitätsprüfungen, stellt eine arglistige Täuschung dar und berechtigt den Veranstalter zur sofortigen Sperrung des Kontos ohne Rückerstattungsanspruch.

(3) Für alle Personen, die zum Veranstaltungszeitpunkt (17.07.2027) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind zwingend die vollständigen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sämtlicher Erziehungsberechtigten anzugeben. Die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben liegt beim Nutzer.

(4) E-Mail-Adressen müssen vor der Freischaltung des Kontos verifiziert werden. Einladungslinks zur Verifizierung sind an die angegebene E-Mail-Adresse zu richten.

(5) Jede Person ist berechtigt, nur ein einziges Benutzerkonto zu führen. Mehrfachregistrierungen sind unzulässig und führen zur Sperrung aller betroffenen Konten.

(6) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Für Missbrauch, der auf einer Verletzung dieser Pflicht beruht, haftet ausschließlich der Nutzer.


§ 3 Ticketpreise, Zahlungsbedingungen und Fristen

(1) Die Ticketpreise sind wie folgt gestaffelt:

  • Frühbuchertarif (bis einschl. 01.10.2026, 23:59 Uhr MESZ): ca. 20,00 € pro Ticket.
  • Regulärer Tarif (02.10.2026 bis einschl. 01.05.2027, 23:59 Uhr CEST): ca. 25,00 € pro Ticket.

(2) Die endgültige Buchungsfrist endet am 01.05.2027 um 23:59 Uhr CEST. Danach sind weder neue Ticketbuchungen noch Änderungen der Speisewahl möglich.

(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Direktüberweisung auf das folgende Konto:
IBAN: DE68 2004 1177 0556 8365 05 · Kontoinhaber: Abi 27 – Bunsen-Gymnasium

(4) Jede Buchung erzeugt einen individuellen Verwendungszweck-Code (z. B. ABI27-XXXXXX). Dieser Code ist bei der Überweisung zwingend und vollständig als Verwendungszweck anzugeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Zahlungen ohne oder mit falschem Verwendungszweck zuzuordnen.

(5) Das Benutzerkonto und das Ticket werden erst nach manueller Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Veranstalter aktiviert. Ein Anspruch auf unverzügliche Bearbeitung besteht nicht.

(6) Die Angaben zu Preisen sind unverbindliche Richtwerte und können sich bis zur finalen Buchung anhand tatsächlicher Veranstaltungskosten geringfügig ändern. Wesentliche Preisänderungen werden den registrierten Nutzern rechtzeitig mitgeteilt.


§ 4 Ausschluss von Stornierung und Rückerstattung von Tickets

(1) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen der Vertrag einen spezifischen Termin zur Erbringung vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Stornierungen, Umbuchungen oder Rückerstattungen bereits bezahlter Tickets sind ausdrücklich und uneingeschränkt ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gast die Veranstaltung selbst nicht besuchen kann, erkrankt ist oder aus anderen persönlichen Gründen verhindert ist.

(3) Tickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe des Tickets oder des QR-Codes an Dritte ist untersagt und führt zur Ungültigkeit des Tickets sowie zur Sperrung des Benutzerkontos. In diesem Fall besteht kein Rückerstattungsanspruch.

(4) Im Falle der Absage oder Verschiebung der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (§ 11), besteht kein Rückerstattungsanspruch für bereits bezahlte Tickets, es sei denn, der Veranstalter entscheidet sich im Einzelfall freiwillig zu einer (Teil-)Erstattung.


§ 5 Digitales Guthaben (Bar-Wallet)

(1) Nutzer können auf der Plattform ein digitales Guthaben (Wallet) für den Konsum an Bar und Buffet anlegen. Die Aufladung erfolgt per Direktüberweisung nach dem in § 3 beschriebenen Verfahren.

(2) Das Wallet stellt kein Zahlungskonto im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) dar. Es handelt sich ausschließlich um eine interne Verrechnungseinheit für die Veranstaltung.

(3) Nicht verbrauchtes Guthaben wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Veranstaltungstag per Banküberweisung auf das vom Nutzer hinterlegte IBAN-Konto zurückerstattet, sofern dieser die entsprechenden Kontodaten rechtzeitig bereitgestellt hat.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für Fehler bei der Rücküberweisung, die auf falschen oder fehlenden IBAN-Angaben des Nutzers beruhen.

(5) Eine Auszahlung von Wallet-Guthaben vor dem Veranstaltungstag ist ausgeschlossen.

(6) Bei Sperrung oder Ausschluss eines Nutzers (§ 7) liegt die Entscheidung über eine Rückerstattung von Wallet-Guthaben im Ermessen des Veranstalters.


§ 6 Einlass und Identitätsprüfung

(1) Am Einlass wird jeder Gast mittels des dynamischen QR-Codes in der App sowie einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) identifiziert.

(2) Der QR-Code erneuert sich kontinuierlich und verliert nach kurzer Zeit seine Gültigkeit. Die Nutzung von Screenshots, Kopien oder anderweitig reproduzierten QR-Codes ist unzulässig und führt zur sofortigen Verweigerung des Einlasses ohne Rückerstattungsanspruch.

(3) Gäste, die keinen gültigen Lichtbildausweis vorlegen können oder wollen, können vom Einlass ausgeschlossen werden, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht.

(4) Die Weitergabe von QR-Codes an Dritte ist ausdrücklich verboten und gilt als Verstoß gegen diese AGB.


§ 7 Hausrecht, Platzverweis und Ausschluss ohne Rückerstattung

(1) Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus. Er ist berechtigt, Personen jederzeit, auch nach deren Einlass, ohne Angabe von Gründen vom Gelände zu verweisen oder vom Event auszuschließen, sofern ein sachlicher, nicht willkürlicher Grund vorliegt oder vernünftigerweise angenommen werden kann.

(2) Ein Ausschluss oder Platzverweis berechtigt insbesondere, aber nicht ausschließlich, in folgenden Fällen:

  • Sichtbare Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel, die eine Gefährdung der eigenen Person oder anderer darstellt;
  • Aggressives, bedrohliches, beleidigendes oder tätliches Verhalten gegenüber anderen Gästen, dem Personal oder dem Veranstalter;
  • Mitführen von verbotenen Gegenständen oder Substanzen;
  • Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG);
  • Weitergabe von Tickets, QR-Codes oder Zugangsdaten an Dritte;
  • Nutzung fremder Identitäten, falscher Ausweisdokumente oder manipulierter QR-Codes;
  • Sachbeschädigung auf dem Veranstaltungsgelände;
  • Nichtbefolgung von Anweisungen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals;
  • Verstoß gegen diese AGB in wesentlichen Punkten.

(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder sonstiger geleisteter Zahlungen besteht bei einem Hausverbot oder Platzverweis ausdrücklich nicht, unabhängig vom Grund des Ausschlusses.

(4) Der Veranstalter kann auch Personen, die noch keinen Einlass erhalten haben, die Beförderung oder den Zugang verweigern, sofern konkrete Anhaltspunkte für ein unter Abs. 2 genanntes Verhalten vorliegen oder zu erwarten sind.

(5) Im Falle eines Ausschlusses wegen erheblicher Alkoholisierung, die eine Gefährdung anderer Gäste darstellt, behält sich der Veranstalter vor, die Erziehungsberechtigten minderjähriger Gäste sowie ggf. die Polizei zu informieren.


§ 8 Jugendschutz und Alkohol (§ 9 JuSchG)

(1) Die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich nach strenger Überprüfung des Alters gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Es gilt folgende Einteilung:

  • Unter 16 Jahren: Keinerlei Abgabe alkoholischer Getränke.
  • Ab 16 bis unter 18 Jahren: Abgabe von Bier, Wein und Sekt ist gestattet (§ 9 Abs. 2 JuSchG). Die Abgabe von Spirituosen, Mischgetränken auf Spirituosenbasis (z. B. Longdrinks, Cocktails mit Spirituosen) sowie sonstiger gebrannter Getränke ist untersagt.
  • Ab 18 Jahren: Abgabe aller alkoholischen Getränke gestattet.

(2) Das Bar-Personal überprüft das Alter anhand des dynamischen QR-Codes und des vorgelegten amtlichen Lichtbildausweises. Gäste, die keinen Ausweis vorlegen können, erhalten keine alkoholischen Getränke.

(3) Gäste, die Alkohol an Minderjährige weitergeben, handeln strafbar (§ 9 Abs. 4 JuSchG) und werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten.

(4) Wer falsche Altersangaben macht oder bei der Registrierung ein falsches Geburtsdatum angibt, um alkoholische Getränke zu erhalten, handelt arglistig. Der Veranstalter haftet in diesem Fall nicht für die Folgen der Alkoholabgabe und behält sich vor, entsprechende Regressansprüche geltend zu machen.

(5) Der Veranstalter behält sich vor, bei erkennbarer übermäßiger Alkoholisierung die weitere Ausgabe alkoholischer Getränke auch an volljährige Gäste zu verweigern.


§ 9 Haftungsbeschränkung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

  • Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Gäste auf dem Veranstaltungsgelände;
  • Schäden, die durch das Verhalten anderer Gäste verursacht werden;
  • Schäden aus der Teilnahme an der Veranstaltung, die der Gast selbst zu vertreten hat (insbesondere infolge eigenen Alkohol- oder Drogenkonsums);
  • Gesundheitliche Schäden infolge des Konsums von Speisen oder Getränken bei vorbestehenden, dem Veranstalter nicht bekannten Allergien oder Unverträglichkeiten;
  • Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen (§ 11).

(3) Für Schäden an mitgebrachten Fahrzeugen auf dem Parkgelände, soweit dieses vom Veranstalter bereitgestellt wird, haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit.


§ 10 Haftung für die digitale Plattform und technische Systeme

(1) Die Plattform (abiball.felixpeierl.com) wird ohne Gewährleistung der ununterbrochenen Verfügbarkeit bereitgestellt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform, technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern (Hosting, E-Mail-Versand, DNS) oder Cyberangriffe entstehen.

(2) Die Nutzung des dynamischen QR-Codes zum Einlass setzt ein funktionsfähiges Mobilgerät des Gastes sowie eine ausreichende Internetverbindung voraus. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für technische Probleme auf Seiten des Gastes.

(3) Das digitale Wallet stellt kein reguliertes Zahlungsinstrument dar. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Fehler in der Guthabenbuchhaltung, die auf fehlerhaften Angaben des Nutzers beruhen.

(4) Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Datenverluste, die durch Einwirkungen Dritter (Hackerangriffe, Malware) oder durch technische Defekte entstehen, sofern die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen wurden.

(5) Fehlerhafte oder verspätete E-Mails (Buchungsbestätigungen, Zahlungsbenachrichtigungen, 2FA-Codes) begründen keinen Haftungsanspruch gegen den Veranstalter, wenn diese auf Störungen beim E-Mail-Provider oder beim Empfänger-Server beruhen.

(6) Der Veranstalter ist berechtigt, die Plattform nach der Veranstaltung jederzeit abzuschalten oder in ihrer Funktionalität einzuschränken.


§ 11 Höhere Gewalt, Absage und Programmänderungen

(1) Unter höherer Gewalt sind Ereignisse zu verstehen, die außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen und deren Eintritt nicht vorhergesehen werden konnte. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Sicherheitslagen, Lieferkettenunterbrechungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

(2) Im Falle höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ihren Inhalt wesentlich zu ändern, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche der Gäste entstehen.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, das Veranstaltungsprogramm (Ablauf, Programmpunkte, Musik, Catering) jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Hieraus entstehen keine Minderungs- oder Erstattungsansprüche.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort zu wechseln, sofern der ursprüngliche Veranstaltungsort aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall werden registrierte Gäste rechtzeitig informiert.


§ 12 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Auf der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter, beauftragte Fotografen oder durch Gäste entstehen. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Gast sein Einverständnis, dass auf der Veranstaltung gefertigte Aufnahmen, auf denen er erkennbar ist, im Rahmen schulischer oder veranstaltungsbezogener Dokumentationen (Jahrbuch, Sozialmedia-Beiträge der Abschlussklasse, private Nutzung) verwendet werden dürfen.

(2) Eine kommerzielle Verwendung solcher Aufnahmen durch Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters und der abgebildeten Personen ist untersagt.

(3) Wer der Verwendung seiner Aufnahmen widersprechen möchte, hat dies dem Veranstalter vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.


§ 13 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter abiball.felixpeierl.com/datenschutz.

(2) Hochgeladene Ausweisdokumente werden ausschließlich zur Vor-Verifizierung verwendet und spätestens 60 Tage nach der Veranstaltung unwiderruflich gelöscht.

(3) Mit der Registrierung erklärt der Nutzer sein Einverständnis, dass der Veranstalter die angegebenen Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) für veranstaltungsbezogene Mitteilungen (Buchungsbestätigungen, Zahlungsbenachrichtigungen, wichtige Hinweise zur Veranstaltung) nutzen darf.


§ 14 Änderungen der AGB

(1) Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Wesentliche Änderungen werden registrierten Nutzern mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Wird einer Änderung nicht widersprochen, gilt sie als genehmigt.

(2) Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Plattform abrufbar.


§ 15 Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Heidelberg.

(4) Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat können auch bei den Gerichten ihres Wohnsitzlandes klagen.